Zinszäsur – Steuerliche Zinsen ab 2014 verfassungswidrig
Während sich Sparer schon seit Jahren mit Null- und Negativzinsen abfinden müssen, schwebten die Finanzbehörden immer noch in der Hochzinsphase – bis jetzt. Denn das Bundesverfassungsgericht (BverfG) erklärte die hohen Steuerzinsen von 6 % pro Jahr als verfassungswidrig und das rückwirkend ab 2014.