Webinar „JETZT richtig handeln − Impfpflicht für Heilmittelerbringer“ ein voller Erfolg
Die ab dem 16. März geltende einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen wirft auch für Heilmittelerbringer ihre Schatten voraus. Beschäftigte in Heilmittelpraxen müssen somit in wenigen Wochen einen vollständigen Immunitätsnachweis für COVID-19 vorlegen. In einem Live-Webinar am 01. Februar 2022 sprachen die ETL ADVISION Heilmittel Branchen Experten, Christoph Soldanski und Uwe Kalin gemeinsam mit dem Geschäftsführer der ETL Rechtsanwälte Köln Dr. Uwe P. Schlegel über die Konsequenzen der Verordnung und gaben praktische Tipps zum proaktiven Handeln.
Dr. Uwe P. Schlegel gab zunächst einen Überblick über die aktuell geltende Rechtslage: „Bis Ablauf des 15. März müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Heilmittelpraxen gleichermaßen einen Immunitätsnachweis vorlegen. Andernfalls können die zuständigen Behörden ein Betretungsverbot aussprechen, so der ETL Arbeitsrechtexperte. Angesichts der realen Gefahr von Versorgungsengpässen als Folge der Maßnahmen appellierte Dr. Uwe P. Schlegel dafür, proaktiv zu handeln. Entsprechende Musterformulare können Betroffene auf der Website der ETL Rechtsanwälte finden.
Auch Arbeitgeber müssten sich ggf. selbst bei den Behörden melden, sofern sie ab dem 16. März keinen Immunitätsnachweis vorlegen könnten, warnte Dr. Schlegel. Daraus entstünden dann erhebliche, auch steuerrechtliche, Konsequenzen, betonte Steuerberater Thomas Pech aus Zwickau. Er gab einen Einblick in die Fragen und Sorgen seiner Mandanten. Anschließend beantwortete er gemeinsam mit Dr. Uwe P. Schlegel kompakt und kurzweilig die zahlreichen offenen Fragen der Teilnehmenden, etwa zur Entgelt-Regelung bei einer Freistellung des Arbeitnehmers.
Webinar-Aufzeichnung in voller Länge:
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