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Was Arbeitnehmer 2025 wissen müssen

Was Arbeitnehmer 2025 wissen müssen
Aktuelles
09.01.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Was Arbeitnehmer 2025 wissen müssen

Steuerklassen richtig wählen

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten prüfen, ob die gewählten Steuerklassen noch richtig sind. Gab es beispielsweise eine Lohnerhöhung oder arbeitet ein Partner nur noch in Teilzeit oder in Kurzarbeit, kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ein. So sollte statt der Steuerklassenkombination IV/IV die Kombination III/V beantragt werden, wenn beide Ehe-/Lebenspartner unterschiedlich viel verdienen. Dadurch lassen sich zu hohe monatliche Lohnsteuerabzüge vermeiden und die zu viel gezahlte Einkommensteuer wird nicht erst bei der nächsten Steuererklärung erstattet. Aber auch bei Familien, die Nachwuchs planen, kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein, denn die Steuerklasse spielt eine wichtige Rolle für die Höhe des Elterngelds. Seit 2020 kann ein Steuerklassenwechsel auch mehrmals im Kalenderjahr vorgenommen werden.

Lohnsteuerermäßigungsantrag prüfen

Arbeitnehmer, die täglich einen weiten Weg zur Arbeit haben oder einen doppelten Haushalt führen, können ihre Aufwendungen mitunter steuerlich geltend machen und sich dafür sogar beim Finanzamt einen Werbungskostenfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch wird monatlich weniger Lohnsteuer abgezogen und es bleibt mehr netto im Portemonnaie. Die Anträge müssen bis spätestens 30. November des laufenden Jahres gestellt werden. Auf Antrag gelten die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung zwei Jahre. Wer bereits für 2024 einen Freibetrag beantragt hatte, profitiert davon häufig auch noch 2025. Sofern sich die Verhältnisse jedoch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ändern, muss das Finanzamt umgehend informiert und der Freibetrag geändert werden. Ein im Januar 2025 neu eingetragener Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und dann längstens bis Ende 2026.

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