Tätigkeit im Impfzentrum: Freiberuflich oder doch angestellt?
Tätigkeit im Impfzentrum: Freiberuflich oder doch angestellt?
Für Ärzte gibt es seit Anfang 2021 eine neue Herausforderung – das Impfen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren oder der eigenen Praxis. Doch die Eingliederung in diese staatliche Impf-Planung ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht ganz unproblematisch. Denn fraglich ist, ob der impfende Arzt dabei noch im Rahmen seiner freiberuflichen Qualifikation tätig wird oder vielleicht doch weisungsgebunden in einer abhängigen Beschäftigung.