Steuerfallen im Praxisalltag: Damit die Umsatzsteuer nicht zum Problem wird
Die Umsatzsteuer lassen Ärzte meist links liegen. Denn da sie größtenteils nur steuerfreie Heilsbehandlungsleistungen erbringen, unterliegen ihre Umsätze nicht der Umsatzbesteuerung. Für den kleinen Teil an steuerpflichtigen Umsätzen, die Ärzte teilweise erbringen, können sie meist die Kleinunternehmerregelung nutzen. Doch was einige nicht wissen: Auch Kleinunternehmer müssen die umsatzsteuerlichen Regeln in gewissem Umfang kennen um teure Fehltritte zu vermeiden.