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Schritt für Schritt – So implementieren Sie die DIN 77006

ETL IP-Artikelserie Teil 4 (und Schluss)
Schritt für Schritt – So implementieren Sie die DIN 77006
Aktuelles
21.07.2022 — Lesezeit: 4 Minuten

Schritt für Schritt – So implementieren Sie die DIN 77006

ETL IP-Artikelserie Teil 4 (und Schluss)

Im dritten Teil unserer Artikelserie haben wir analysiert, warum Unternehmen eine Umsetzung nach DIN 77006 benötigen könnten und was die konkreten Vorteile der DIN für Sie sein können. In diesem Artikel widmen wir uns ganz konkret der Umsetzung und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie die DIN 77006 in Ihrem Unternehmen etablieren möchten.

Anleitung – So gehen Sie vor

Der folgende grobe Ablauf kann eine solide Ausgangsbasis für die Implementierung der DIN 77006 in Ihrem Unternehmen über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren schaffen:

1. IST-Zustand erfassen (lassen)
Nur Fehler die einem bekannt sind, können behoben und zukünftig vermieden werden. Was gut und etabliert ist, muss nicht neu aufgesetzt aber ggf. besser dokumentiert werden. Hier muss sich das Unternehmen ehrlich im Spiegel anschauen, und eine Bestandsaufnahme führen, wie IPM und seine Prozesse derzeit gehandhabt und dokumentiert werden. Welchen Herausforderungen muss sich das IP-Management (IPM) derzeit tagtäglich stellen? Eine vollständige und saubere „Inventarisierung“ Ihres IPM bildet die Grundlage, um die DIN 77006 auch zielführend in das Unternehmen einzubringen.

2. Aus IST-Analyse folgt Ableitung eines Handlungs-/Projektplans
Der aufgenommene IST-Zustand wird gegenüber den einschlägigen Anforderungen der DIN 77006 „gechallenged“. Es wird, wo Spielraum ist, abgewogen, inwieweit gewisse Anforderungen adressiert werden sollen und welche Art der Dokumentation geeignet erscheint. Darauf basierend ist es ratsam, einen Handlungs- bzw. Projektplan zu erstellen, der vorgibt, wie die Implementierung vonstattengehen soll.

3. SOLL-Zustand definieren und über einen geeigneten Zeitraum erzielen – Existente Managementsysteme mit DIN 77006 in Einklang bringen
Der Handlungs- bzw. Projektplan wird in die Tat umgesetzt und die neu etablierten IP-Prozesse auf Konformität mit der DIN 77006 intern geprüft. Bei Abweichungen wird der Fehler analysiert und ausgemerzt, um einen vordefinierten SOLL-Zustand zu erreichen. Hierbei können alle bestehenden Managementsysteme, wo dies möglich ist, in Richtung der DIN 77006 transferiert werden.

4. Ergänzende Abgabe einer Konformitätserklärung
Sofern das neu integrierte IPM den vordefinierten SOLL-Zustand erreicht zu haben scheint, kann extern eine Überprüfung davon beauftragt werden, um eine Konformitätserklärung Ihres IPM mit der DIN 77006 zu ersuchen.

Auch wenn die oben genannten Punkte zunächst Mehrarbeit in Ihrem Unternehmen bedeuten, wird die Zeit gut investiert sein, um rechtssicherer, ganzheitlich und effizienter IPM zu betreiben. Dies schafft wiederum Kapazitäten, sich den Herausforderungen des geistigen Eigentums von morgen zu stellen.

Der Aufwand lohnt sich

Die Einbeziehung aller relevanten Ebenen eines Unternehmens ins IPM, die Implementierung von PDCA-Zyklen in der täglichen, monatlichen und jährlichen Arbeitsweise sowie eine verbesserte Dokumentation des IPM werden in absehbarer Zeit Dividenden für Ihr Unternehmen in puncto Automatisierung, Zeit und Geld mit sich bringen. Das erhöht die Effizienz des IPM und damit Ihres ganzen Unternehmens.

Ferner erhöht sich die Rechtssicherheit Ihres Arbeitens durch das vollständigere Nachkommen Ihrer Organisations- und Sorgfaltspflichten.

DIN 77006 – Bedeutung für Gerichte

Die DIN 77006 kann darüber hinaus fortwährend die Relevanz für Gerichte erweitern, nämlich gerade für die Beurteilung von Organisations- und Sorgfaltspflichten bzw. einer guten IPM-Praxis. Mittels dieser Norm wurde nunmehr für den deutschen Raum eine Grundlage geschaffen, den sorgfältigen und rechtmäßigen Umgang mit IP auf sachlicher Ebene besser zu bewerten.

Richter können nun u. a. diese Norm heranziehen, um ein ausreichend sorgfältiges bzw. ein unzulängliches IPM zu ermessen. Gleichermaßen können Unternehmen, welche die Vorgaben der DIN 77006 implementiert haben und sich bestenfalls auch als konform haben erklären lassen, nachweisen, dass sie alles Notwendige getan haben, um einen Schaden im IP-Bereich abzuwenden. Sofern dann trotzdem ein Schaden entstanden sein sollte, könnten die schuldhaften Verfehlungen zumindest milder im Strafmaß ausfallen aufgrund der Einhaltung vorgegebener Organisations- und Sorgfaltspflichten.

Denn um Sorgfaltsanforderungen bzw. ein Organisationsverschulden aufzufinden, orientieren sich Gerichte regelmäßig auch an Rechtsnormen oder Regelwerken. DIN-Normen sind u. a. valide Regelwerke.

Fazit

So lässt sich der in dieser Artikelserie ausführlich dargestellte Kreislauf noch einmal kurz wie folgt zusammenfassen: Fakt ist, durch die Digitale Transformation sehen sich Unternehmen erhöhten IP-Risiken ausgesetzt. Dies erschwert die Einhaltung von angezeigten Sorgfalts- und Organisationspflichten. Dies wiederum hat die Gefahr des Vorwurfs einer Fahrlässigkeit im IPM zur Folge. Fahrlässiges Verhalten selbst wird u. a. anhand bestehender Standards festgemacht; seien es Gesetze, Regelwerke oder eben Normen, wie die DIN 77006. Sofern man sich sein IPM jedoch extern DIN-konform erklären lassen hat, bietet dies einen Ausweg aus dem Vorwurf der Fahrlässigkeit und reduziert damit womöglich spürbar einen ggf. entstandenen Schaden.

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