Über zwei Drittel der Renten sind steuerpflichtig
Im März 2024 kamen für Rentner gute Nachrichten. Auch zum 1. Juli 2024 wurden die Renten wieder kräftig angehoben. Eigentlich ein Grund zur Freude. Doch viele Rentner machen sich nun Sorgen, dass sie zukünftig Steuern auf ihre Renten zahlen müssen. Und dies nicht zu Unrecht. Nach den kürzlich veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2023 bereits durchschnittlich 68 Prozent der Renten steuerpflichtig.
Steuerpflicht für Neurentner
Auch wenn Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung schon immer besteuert wurden, mussten viele Rentner in der Vergangenheit keine oder nur wenig Steuern zahlen. Das hat sich mit der Umstellung des Systems der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 geändert. Für alle Bestandrentner wurde festgelegt, dass 50 Prozent ihrer damaligen Rente als Steuerfreibetrag festgeschrieben wurden. Ab 20255 wurde dann jedes Jahr für die jeweiligen Neurentner ein höherer Betrag ihrer Rente steuerpflichtig. Wer im Jahr 2024 in Rente geht, muss bereits 83 Prozent seiner Rente versteuern. Es bleiben also nur noch 17 Prozent der Rente steuerfrei. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die bislang bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für die jeweiligen Neurentner damit jedes Jahr nur noch um 0,5 Prozentpunkte, bis im Jahr 2058 eine volle Versteuerung erreicht ist.
Die Differenz zwischen der Bruttorente im Jahr des erstmaligen Rentenbezugs und dem steuerpflichtigen Anteil bleibt steuerfrei. Dieser steuerfreie Teil wird festgeschrieben und ändert sich in der Zukunft grundsätzlich nicht mehr. Das bedeutet aber auch, dass jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent steuerpflichtig ist.
Rentenerhöhungen immer steuerpflichtig
Dadurch kann es passieren, dass auch Rentner, die schon seit vielen Jahren eine Rente beziehen und bisher keine Steuern zahlen mussten, plötzlich dazu verpflichtet sind. Lediglich Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro/ 23.208 Euro für Verheiratete) bleiben steuerfrei.
Obwohl Rentenerhöhungen in vollem Umfang steuerpflichtig sind, müssen dennoch nicht unbedingt Steuern gezahlt werden. Denn den Einnahmen stehen auch abzugsfähige Ausgaben gegenüber wie beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen und Krankheitskosten. Und nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2020 bei 82 Prozent der Rentner zusätzliche Einkünfte aus Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen der Grund, warum der Grundfreibetrag überschritten wurde und Steuern zu zahlen waren.
ETL SFS hilft bei der Prüfung
Wer sich unsicher ist, ob er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und Zahlung von Steuern verpflichtet ist, kann sich gern an die Berater von ETL SFS wenden. Zusammen wird geprüft, welche Schritte gegebenenfalls notwendig sind.