Reform der Grundsteuer
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem der Bundestag und der Bundesrat im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. In dem kurzen Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 sind die Erklärungen zur neuen Bewertung elektronisch über ELSTER einzureichen.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Für die Land- und Forstwirtschaft erfolgt die Bewertung für den ganzen Betrieb. Für die Bewertung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, welche in Form einer Ertragswertberechnung einen Reinertrag bestimmen. Je nach Bundesland wird dazu noch ein neuer Grundbesitzwert ermittelt, welcher den Einheitswert ersetzt. Die Gemeinde bzw. Kommune wird dann mit einen eigenen Hebesatz den Grundsteuerwert anpassen. Die neuen Grundsteuerwerte werden erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Die Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben inzwischen mehrere Bundesländer bereits Gebrauch gemacht.
Besonders zu beachten sind dabei die Punkte:
- Grundsteuerreform: Wie werden land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften bewertet
- Neuerungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung
- Kurzfristige Beschäftigung
- Steuerfreie Sachbezüge für Mitarbeiter
Verpassen Sie keine Frist und informieren Sie sich frühzeitig. Ihre ETL Agrar & Forst-Berater unterstützen Sie gerne.