Gewerbesteuer bei Pflegeeinrichtungen
In der Praxis wird oft behauptet, dass Pflegereinrichtungen keine Gewerbesteuer zu zahlen brauchen. Doch allein die Tatsache, dass eine Pflegeeinrichtung betrieben wird, reicht noch nicht aus, um diese vollständig von der Gewerbesteuer zu befreien. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun mit Urteil vom 1.September 2021 die Gewerbesteuerbefreiung sogar noch weiter eingeschränkt.