ETL-Webinar für Unternehmer über „arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte zu den aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung“ ein voller Erfolg
Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle. Um die Pandemie einzudämmen haben die Bund-Länder-Konferenzen im November und Dezember zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Auch die Arbeitswelt ist wieder von härteren Schutzverordnungen betroffen, deren praktische Umsetzung jedoch bisweilen für Unsicherheit unter den Betroffenen sorgt. Um Unternehmer aller Branchen auf den neuesten Stand der aktuell gültigen Corona-Verordnungen zu bringen, veranstaltete ETL am 10. Dezember 2021 ein kostenloses Live-Webinar. Über 400 Teilnehmer zeugen vom großen Bedarf nach kompakten und übersichtlichen Informationen zur geltenden Rechtslage.
Unter dem Titel „Arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte zu den aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung“ erläuterten ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe Schlegel und Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll 30 Minuten lang die Auswirkungen der jüngsten Bund-Länder-Treffen, stellten die derzeit geltenden Maßnahmen inklusive branchenspezifischer Ausnahmen vor, gaben Tipps zur praktischen Umsetzung in den einzelnen Betrieben und stellten sich anschließend den zahlreichen Fragen der Teilnehmenden.
Im ersten Teil des ETL-Webinars ordnete Dr. Uwe P. Schlegel die laut Infektionsschutzgesetz geltenden Verordnungen unter der übergeordneten Prämisse der Politik ein, damit die Impfmotivation in der Bevölkerung zu erhöhen. Besonderes Augenmerk richtete er auf die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und ihre Konsequenzen hinsichtlich der Kosten, Arbeitszeit, Verantwortung sowie etwaigen Folgen bei Nichtbeachtung. Des Weiteren äußerte er sich zu Fragen bezüglich der Themen Homeoffice, Quarantäneregelungen, Entgeltfortzahlungen im Krankheits- und Quarantänefall sowie Änderungen beim Kurzarbeitergeld (KuG).
Im zweiten Teil widmete sich Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll den staatlichen Corona-Hilfen. Insbesondere klärte er zu den laufenden Prozessen bei den Überbrückungshilfen III und III+ auf. Abschließend blickte Dietrich Loll auf die Überbrückungshilfe IV voraus, die vorerst für das erste Quartal 2022 ausgerufen wurde.
Im Anschluss beantworteten die beiden ETL-Experten die zahlreichen Fragen der betroffenen Teilnehmenden. Die hohe Resonanz auf das ETL-Webinar zeigt den Bedarf nach Aufklärung in einer dynamischen, sich stetig ändernden Infektions- und Rechtslage. Aus diesem Grund wird ETL das Webinar für Unternehmer über „arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte zu den aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung“ im Januar 2022 fortsetzen.
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