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Die Ausgangslage und Vorteile für die DIN 77006 in den Unternehmen

ETL IP Artikelserie Teil 3
Die Ausgangslage und Vorteile für die DIN 77006 in den Unternehmen
Aktuelles
11.05.2022 — Lesezeit: 5 Minuten

Die Ausgangslage und Vorteile für die DIN 77006 in den Unternehmen

ETL IP Artikelserie Teil 3

In Teil 2 unserer Serie zur DIN 77006 haben wir Nutzen und Vorteile der DIN 77006 beleuchtet. Diese bietet gerade kleinen und mittleren Unternehmen eine gute Hilfe, um sich auf dem Markt zu orientieren und loszulegen. Doch was ist eigentlich die Ausgangslage eines Unternehmens, die dazu führt, dass es sich mit der DIN 77006 näher beschäftigen sollte? Und welche Vorteile hat das Unternehmen davon? Lesen Sie hierzu den dritten Teil unserer Artikelserie.

So geht es Unternehmen

Grundsätzlich zielen Unternehmen darauf ab, ihre Assets wie bspw. Erfindungen, Know-How, Betriebsgeheimnisse etc. möglichst breit, beständig und lange zu schützen. Die zeitlichen und finanziellen Ressourcen dafür mögen zwar von Unternehmen zu Unternehmen variieren, de facto sollten oder eher müssen sich alle von ihnen – unabhängig von ihrer Größe und Aufstellung – einem möglichen „Klau des Know-How“ durch Dritte stellen. Denn bspw. gilt in Deutschland der Grundsatz der Kopierfreiheit, und damit kann, was nicht geschützt ist, nachgeahmt werden. Im Umkehrschluss müssen Unternehmen, egal welcher Größe und Ausrichtung, aber auch beachten, bspw. beim „Product Launch“ keine Schutzrechte Dritter zu verletzen – insbesondere wird dies vermieden durch rechtzeitige „Freedom-to-Operate-Analysen“. Infolge der digitalen Transformation werden letztgenannte Analysen zum Auffinden von Fremdschutzrechten aber immer komplexer und arbeits-, zeit- sowie kostenintensiver.

Das brauchen Unternehmen

Um dem Risiko von ungenügenden und damit lückenhaften Fremdschutzrechtanalysen zu begegnen, sollten Unternehmen ihre dahingehend etablierten Prozesse überdenken, erweitern und der aktuellen Situation anpassen. Vorteilhafterweise wird vieles, was für die Einführung, Pflege und Verbesserung eines aktiven und damit optimierten IPM nach DIN 77006 gebraucht wird, schon in Ihrem Unternehmen vorliegen; seien es hochqualifizierte, erfahrene Mitarbeiter, bereits etablierte IP-Einzelprozesse wie regelmäßige Portfolioreviews, Jour fixe, Patentmonitorings, eine gepflegte und verlässliche Patentverwaltungssoftware oder eine sichere Serverumgebung für ein elektronisches IPM-Laufwerk.

Zudem ist es mehr als wahrscheinlich, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe schon existente Managementsysteme, wie bspw. die DIN EN ISO 9001 (Allgemeine Qualitätsmanagement-Norm), etabliert haben; oder auch im Bereich der Medtech-Unternehmen bereits nach der DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte-Norm) fach- und sachgerechte Medizinprodukte herstellen. Das Charmante daran ist, dass gerade die DIN EN ISO 9001 quasi als „Mutter“ aller Qualitätsmanagement-Normen die Grundstruktur und Grundinhalte vorgibt, die für die spezifischen Qualitätsnormen DIN 77006 sowie DIN EN ISO 13485 lediglich auf das entsprechende Spezialthema umgemünzt werden. Welche Vorteile dies konkret mit sich bringt, und den Aufwand für die Einführung eines aktiven IPM weit effizienter gestalten lässt, kann einer bald erscheinenden Artikelserie zum Zusammenhang der „9001“ und „77006“ entnommen werden.

Die Vorteile für Unternehmen

Die Einführung der DIN 77006 in Ihrem Unternehmen bietet darüber hinaus die Vorteile, dass ein Rahmen zur Sicherung der Qualität und kontinuierlichen Verbesserung des IPM geschaffen wird. Sie dient der Identifikation und Umsetzung von verteidigungsfähigen Wettbewerbsvorteilen und damit der Optimierung der Rendite von Innovationsleistungen sowie der Implementierung einer abteilungsübergreifenden, kunden- und wettbewerbsorientierten IP-Strategie. Damit lassen sich Risiken in Bezug auf Schutzrechtsverletzungen minimieren und damit verbundene Kosten sparen oder zumindest spürbar reduzieren.

Darüber hinaus schafft dessen Einführung mehr Übersicht im Unternehmen, schärft die Dokumentation relevanter IP-Prozesse, erhöht die Awareness für IP, etabliert die Geschäftsführung als Dreh- und Angelpunkt der IP-Strategie und fördert das Wir-Gefühl.

Außerdem ist ein entscheidender Vorteil, dass über die DIN 77006 quasi ein neutrales Dokument vorgibt, was zu tun ist und konsensfähig für IP-Abteilungen erscheint. Wie deren Anforderungen konkret umgesetzt werden, liegt wiederum in der Hand des Unternehmens selbst.

Die DIN 77006 im eigenen Unternehmen implementieren

Aber was braucht ein Unternehmen denn nun konkret, um zielführend ein neues aktives IPM einführen zu können? Zunächst einmal das Bewusstsein, IP-Strategien ganzheitlich zu denken, und zwar Top-Down, also von der obersten Geschäftsführung bis hin in die feinen Verästelungen der IP-Abteilung, des Marketings, der Legal-Abteilung, aber auch bis hin zu den Jungforschern bzw. Doktoranden der F&E-Bereiche. Ganzheitlich umfasst dabei aktives Handeln und Kommunizieren geistiges Eigentum betreffend über alle Bereiche und Hierarchien hinweg. Aber auch aktive Dokumentation/Evaluation der von der DIN 77006 geforderten IP-Prozesse. IP-Bewusstsein muss frühzeitig und auf allen Ebenen geschaffen werden. Schon beim „Onboarding“ neuer Mitarbeiter kann die interne IP-Abteilung kurz vorgestellt werden und die Basics einer neu und erfinderisch erscheinenden patentwürdigen Erfindung erläutert werden.

Ferner sollte IP als langzeitiges und zentrales Business-Asset verstanden und gelebt werden, gerade mit einem Schwerpunkt auf die Digitale Transformation. Daraus ergibt sich auch die Etablierung der Awareness, im Unternehmen proaktiv eigene Digitalisierungsprojekte voranzubringen, um eigene use cases zu schaffen, und damit wieder relevanter für den aktuellen Wettbewerb zu werden.

Ein neues IPM als Ergänzung zu bestehenden Systemen

Dabei ist wichtig zu erwähnen: Das neue IPM soll nicht bestehende Systeme ersetzen, sondern ergänzen, besser dokumentieren und vernetzen – dies u. a. durch die Umsetzung von diversen PDCA-Zyklen in den IP-Prozessen, aber zeitgleich im Einklang mit der Firmenstruktur. Unseren bisherigen Erfahrungen nach erzielt die Umsetzung eines aktiven IPM klarere Strukturen für IP-Abläufe und deren Verantwortlichkeiten. Zeitgleich wird eine einheitliche und dokumentierte Herangehensweise mit „Failsafe“-Mechanismen bei den IP-Prozessen etabliert. Zusätzlich werden Sorgfalts- und Organisationspflichten rechtssicherer abgedeckt. Zusammengefasst führt die Einführung eines aktiven IPM nach DIN 77006 zum Aufbau eines zukunftsfesten, systematischen, umsichtigen IPM zwischen der Geschäftsführung und den involvierten Abteilungen. Solch ein systematisches IPM hilft dabei Risiken (zumindest früher) zu erkennen und Chancen (zumindest früher) zu ergreifen.

Fazit

Die DIN 77006 beschreibt lediglich das Handlungsgerüst zur Umsetzung ganzheitlich abzielender IPM-Anforderungen. Sie schreibt auch nur vor, dass man etwas machen muss (nicht zwingend alles), aber nicht genau, wie man es machen muss. Das heißt, die Norm lässt gerade Freiheitsgrade in ihrer Anwendung zu, um sich dessen Anforderungen, und zwar jene, die für das Unternehmen auch tatsächlich relevant sind, auch auf das Unternehmen „zurechtzuschneidern“. Jedoch, wenn Anforderungen auf ein Unternehmen zutreffen, müssen diese auch geeignet abgebildet werden, um eben Konformitätserklärung mit der DIN 77006 erhalten zu können.

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