Coronahilfen für Fitness-Studios mit physiotherapeutischen Leistungen
Coronahilfen für Fitness-Studios mit physiotherapeutischen Leistungen
Zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung diverse Hilfsprogramme, wie die Überbrückungshilfen I bis IV, oder auch die November-/Dezemberhilfe aufgelegt. Bei Letzteren ermittelt sich die Anspruchsberechtigung jedoch komplett anders. Das birgt einige Risiken, besonders für Fitness-Studios mit physiotherapeutischen Leistungen.