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Cannabis teilweise freigegeben – was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Neue Ausgabe der Expertenkolumne von Dr. Uwe P. Schlegel und Erich Nagl bei Cost & Logis
Cannabis teilweise freigegeben – was müssen Arbeitgeber jetzt tun?
Aktuelles
03.06.2024 — zuletzt aktualisiert: 07.08.2024

Cannabis teilweise freigegeben – was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Neue Ausgabe der Expertenkolumne von Dr. Uwe P. Schlegel und Erich Nagl bei Cost & Logis

Mit dem Cannabisgesetz – genauer mit dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ – hat der Gesetzgeber den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen legalisiert. Wie und vor allem ob Arbeitgeber darauf reagieren sollten, dem gehen ETL Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl in ihrer aktuellen Expertenkolumne „Alles was Recht ist“ nach.

In gewohnt unterhaltsamer Weise macht Dr. Schlegel klar, was seiner Meinung nach zu tun sei: „Es geht hier nur ums Arbeitsrecht bzw. die in der Überschrift der Kolumne aufgeworfene Frage. Und da lautet die Antwort unmissverständlich: NEIN, es gibt aktuell nichts zu veranlassen!“ Hat man allerdings einen kiffenden Mitarbeiter in seinem Unternehmen, dann müsse unter Umständen doch arbeitsrechtlich eingeschritten werden. Das gelte für den Konsum von Haschisch ebenso wie für den Konsum von Alkohol.

Warum er das so sieht und wie ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl dazu steht, das lesen Sie im aktuellen Expertenbeitrag in der Cost & Logis.

 
Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P. Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.

 

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