Startseite | Aktuelles | BFH entscheidet zu Psychotherapeutenausbildung

BFH entscheidet zu Psychotherapeutenausbildung

StBin Janine Peine, ETL ADHOGA München in Psychotherapie aktuell, 06/2022
BFH entscheidet zu Psychotherapeutenausbildung
Veröffentlichung
05.07.2022 — zuletzt aktualisiert: 16.11.2022

BFH entscheidet zu Psychotherapeutenausbildung

StBin Janine Peine, ETL ADHOGA München in Psychotherapie aktuell, 06/2022

Um als Psychotherapeut tätig werden zu können, benötigt man eine staatliche Zulassung. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist darüber hinaus eine anschließende Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen vorgesehen. Die angehenden Psychotherapeuten werden dabei im Rahmen der Ausbildung durch Supervision betreut und erhalten mitunter eine anteilige Vergütung aus der Krankenkassenabrechnung. Aus steuerlicher Sicht wurden solche Tätigkeiten bisher einheitlich im Rahmen der Gewerbesteuerbefreiung für Lehrtätigkeiten behandelt. Der Bundesfinanzhof hat dieser vereinfachten Sichtweise jedoch eine Absage erteilt.

Suchen
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel