Richtig schenken und das Finanzamt beteiligen
Auch für Zahnärzte ist die Zeit um das Weihnachtsfest ein beliebter Anlass, sich bei Mitarbeitern und Kooperationspartnern mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu bedanken. Wer die gesetzlichen Regelungen beachtet, kann die Kosten hierfür sogar als Betriebsausgabe geltend machen.