„Die Steuerberatung sollte Kryptobesteuerung als Chance wahrnehmen und sich und ihre Mandanten bestmöglich darauf vorbereiten“
Dieses Urteil sorgte für Aufsehen: Am 14. Februar 2023 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass virtuelle Währungen (Kryptowährungen) als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten sind. Wer mit ihnen handelt, muss die Gewinne daraus auch versteuern – ein Meilenstein für Deutschland als digitalen Wirtschaftsstandort. Und er vertrat diesen Fall vor Gericht: Dr. Benedikt Krüger. Der promovierte ETL-Rechtsanwalt ist im Wesentlichen auf das Steuer- und Steuerstrafrecht spezialisiert. In seiner Freizeit dagegen bricht Krüger gerne mal aus dem „digital space“ aus, genießt die Natur und hat das Fliegenfischen für sich entdeckt. Ein Portrait.
Von Steuer- und Agrarrecht zur Spezialisierung auf Kryptowährungen
Die Steuerberatung wird oft als trocken und langweilig bezeichnet. Doch Benedikt Krügers Biografie widerlegt dieses Vorurteil eindrucksvoll. Zugegeben, der Weg von den „klassischen“ Beratungsgebieten wie Steuer- und Steuerstrafrecht über das Agrarrecht bis hin zur Kryptobesteuerung erschließt sich erst auf den zweiten Blick: In vielen beruflichen Entscheidungen ließ Krüger sich durch die Bedürfnisse seiner Mandanten leiten. Seine Karriere begann der gebürtige Freiburger an der Freien Universität Berlin, wo er sich insbesondere in seiner Doktorarbeit auf das Steuerstrafrecht fokussierte. In seiner Zeit als selbstständiger Rechtsanwalt spezialisierte Krüger sich dann zunehmend auf das Agrarrecht. Hintergrund hierfür war der wachsende Bekannten- und Mandantenkreis aus der Agrarbranche.
Aber Krypto? „Der Übergang und die Spezialisierung auf Krypto kam tatsächlich etwas überraschend“, resümiert Krüger, „es ging bei einem Mandanten anfangs um die grundsätzliche Frage, ob Kryptowerte besteuert werden dürfen oder nicht.“
Raus aus der Betonwüste, rein ins Grüne: Die Natur als Kraftquelle der Inspiration
Seit fünf Jahren ist Krüger Mitglied der ETL-Familie: „Ich bin hier von den Leuten und meinem Team sehr gut aufgenommen worden. Das ist mitunter auch der Grund, warum ich hier so glücklich bin!“ Doch auch ein passionierter Berater braucht einen Ausgleich fernab der Arbeit. „Ich bin gerne unter freiem Himmel in der Natur und genieße vor allem die Nähe zum Wasser. Das ist ein toller Ausgleich zum Büroleben und bringt einen schnell auf neue Ideen“, bemerkt Krüger. Da ist es auch nicht weiter überraschend, dass sein zuletzt gelesenes Buch Ernest Hemingways „Der alte Mann und das Meer“ war. Neuerdings hat der Familienvater und erklärte Naturliebhaber das Fliegenfischen für sich entdeckt. „Das Fliegenfischen ist gerade zu Beginn eine etwas anspruchsvolle Art des Angelns, die laufend Übung erfordert“, erzählt Krüger. Hierfür benötige es Geschick, Geduld und Gespür für den richtigen Augenblick.
Es ist diese Offenheit für neue Herausforderungen und die Zielstrebigkeit, die ursächlich für seine Spezialisierung auf das rechtlich noch weitgehend unerforschte Terrain Kryptowährungen war. „Ich möchte zwar dem Vorwurf entgegentreten, dass Krypto per se etwas Schlechtes oder Unsicheres sei, aber natürlich gibt es Leute, die Naivität und Unsicherheit ausnutzen wollen. Viele Mandanten sehnen sich nach mehr Schutz und Rechtssicherheit.“.
Meilenstein für die Krypto-Welt: Loll & Krüger vor dem BFH
Einen wegweisenden Fall in der Herstellung von mehr Rechtssicherheit für Kryptohändler und -anleger stellte im Februar 2023 der Fall vor dem Bundesfinanzhof dar. Gemeinsam mit ETL Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll begleitete Krüger Deutschlands erstes Verfahren zur steuerlichen Einordung von Kryptowährungen. Das gefällte Urteil des BFH schafft Klarheit in einer bislang vernachlässigten Grauzone: Die Pflicht zur Versteuerung von Kryptowährungen ist seitdem klargestellt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens meint auch ETL-Kryptoexperte Krüger: „Ich persönlich sehe das Verfahren und auch den Outcome als wegweisendes Urteil hier in Deutschland an. Durch den Urteilsspruch haben wir letztlich dazu beigetragen, die Rechtslage in diesem Teilbereich bei der Versteuerung von Kryptowährungen zu klären. Viele weitere Fragen bleiben zwar offen, aber dieser Bereich gibt nun auch den steuerpflichtigen Unternehmern einen gewissen Grad an Klarheit.“
Die weitere rechtliche Entwicklung in der Kryptobesteuerung bleibt abzuwarten, doch geht auch Krüger davon aus, dass sich Investoren und Steuerberater auf eine größere Regulation einstellen sollten. „Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine klare Verschiebung der Auskunftspflichten zulasten des Steuerpflichtigen. Die Branche der Steuerberatung sollte die Kryptobesteuerung als Chance wahrnehmen und sich und ihre Mandanten bestmöglich darauf vorbereiten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich der Kryptotrend auch in naher Zukunft weiter etablieren wird.“ Und so wird der passionierte Fliegenfischer sicher auch in Zukunft den einen oder anderen aufsehenerregenden Fall an Land ziehen.