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Gefahr für Arbeitgeber: Tariftreueregelung trifft Nachweisgesetz

Gefahr für Arbeitgeber: Tariftreueregelung trifft Nachweisgesetz
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09.08.2022 — Lesezeit: 2 Minuten

Gefahr für Arbeitgeber: Tariftreueregelung trifft Nachweisgesetz

Zum 01.09.2022 greift die sogenannte Tariftreueregelung. Bei vielen Pflegeeinrichtungen sind für eine korrekte Umsetzung Anpassungen der Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter notwendig. Hierbei ist eine weitere Neuerung zu beachten, die bei den Arbeitgebern für zusätzliche Unsicherheit sorgt. Das Nachweisgesetz gilt seit 01.08.2022 in überarbeiteter Fassung. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und transparente und vorhersehbarere Beschäftigung sicherzustellen. Es verpflichtet daher den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zu informieren. Daher wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Informationspflichten des Arbeitgebers erweitert. Verstöße gegen diese Pflichten können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Dies sollten alle Arbeitgeber zum Anlass nehmen, die eigenen Arbeitsvertragsvorlagen darauf zu überprüfen, ob alle Anforderungen des neuen Nachweisgesetzes erfüllt sind. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das doppelte Aufmerksamkeit, da sowohl Tariftreueregelung als auch die Neuerungen des Nachweisgesetzes parallel beachtet werden müssen. Anpassungen der Arbeitsverträge sind bereits seit 01.08.2022 nach der Neufassung des Nachweisgesetzes vorzunehmen. Benötigt wird hierfür in der Regel ein Dokument, das die rechtssichere Änderung des Arbeitsvertrages unter Beachtung Nachweisgesetzes gewährleitet. Ein solches findet sich zum kostenfreien Download auf der Internetseite der ETL-Rechtsanwälte.

Um Fehler bei den Formvorschriften zu vermeiden ist eine begleitende Rechtsberatung bei Gehaltsanpassungen der Mitarbeiter ratsam. ETL ADVISION hat mit den ETL-Rechtsanwälten einen starken und branchenspezifischen Partner an der Seite. Mit der Einrichtung der zentralen ETL Prüfstelle NachweisG bieten spezialisierte ETL-Rechtsanwälte bundesweit eine professionelle, anwaltliche Prüfung Ihrer Arbeitsverträge an.

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