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Das Rundum-sorglos-Paket? Wie selbstständig Franchisenehmer wirklich sind

Formelles und materielles Arbeitsrecht mit ETL-Rechtsanwalt Jörg Hahn
Das Rundum-sorglos-Paket? Wie selbstständig Franchisenehmer wirklich sind
Aktuelles
05.09.2022 — Lesezeit: 4 Minuten

Das Rundum-sorglos-Paket? Wie selbstständig Franchisenehmer wirklich sind

Formelles und materielles Arbeitsrecht mit ETL-Rechtsanwalt Jörg Hahn

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen ist das Franchising nicht gesondert gesetzlich festgeschrieben, denn ein deutsches Franchisegesetz gibt es nicht. Da aber in einem Franchiseverhältnis alle Parteien selbstständige Unternehmer sind, bestehen besondere Rechte und Pflichten, Vorteile und Fallstricke. Welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Franchisepartner wichtig sind, weiß ETL Arbeitsrechts-Experte Jörg Hahn.

Franchisegeber und Franchisenehmer haben eine besondere unternehmerische Verbindung zueinander. Was sollten die Partner in der Zusammenarbeit beachten?
Es ist ein Geben und Nehmen, wie der Name schon sagt. In einem Franchise wird versucht, ein einheitliches System zu gestalten. Deshalb gibt der Franchisegeber spezifische Parameter vor, die von den Partnern nach Möglichkeit genauestens eingehalten werden müssen. Das betrifft beispielsweise die speziellen Produkte und auch den Außenauftritt. Im Gegenzug hat der Franchisegeber dann dafür Sorge zu tragen, dass der Franchisenehmer diese Vorgaben auch erfüllen kann. Er muss alle notwendigen Mittel dafür zu Verfügung stellen – systemeinheitliche Instrumente, Produkte und auch die Werbemittel. Da kommt es dann natürlich darauf an, um was für ein System es sich handelt. Das ist von Branche zu Branche unterschiedlich.

Je mehr der Franchisegeber dem Franchisenehmer jedoch vorschreibt, umso mehr drängt sich die Frage auf: Inwieweit ist dieser noch selbstständig?
Das kommt darauf an, wie stark ich diese Bindung ausgestalte. Die Grundidee ist ja, dass alle selbstständige Unternehmer sind. Der Franchisenehmer muss immer noch eigenständig entscheiden können und auch unternehmerisch tätig werden. Wenn ich dem Franchisenehmer alles vorkaue, ist dieser eigentlich Arbeitnehmer.

Wie stark darf der Franchisegeber in die Arbeit des Franchisenehmers überhaupt eingreifen?
Juristisch sind Franchisegeber und Franchisenehmer getrennt, es gibt keine direkte Einflussnahme. Der Franchisenehmer hat ein eigenes Unternehmen. Deshalb kann nur er direkt in unternehmerische Belange eingreifen. Der Franchisegeber hat die Aufgabe, die betriebswirtschaftliche Beratung zu übernehmen. Diese Unterstützung ist ja die Idee von Franchise. Er wertet Zahlen aus, die er vom Franchisenehmer bekommt und kann dann Vorschläge zur Optimierung machen.

Kann der Franchisegeber in Personalfragen mitentscheiden?
Nein, die Mitarbeitereinstellung ist Sache des Franchisenehmers. Da möchte der Franchisegeber auch nicht mitreden. Die Personalfrage können ohnehin die Franchisenehmer vor Ort am besten einschätzen. Der Franchisegeber wertet aber die Daten aus, zum Beispiel den Personalschlüssel im Verhältnis zum Umsatz. Dann nimmt der Franchisegeber möglicherweise Einfluss, wenn dieses Verhältnis ungünstig ist. Somit hat der Franchisegeber indirekt schon Einfluss auf Personalfragen.

Wer ist letztendlich für den unternehmerischen Erfolg des Betriebes verantwortlich? Franchisegeber oder Franchisenehmer?
Es ist ein Zusammenspiel. Der Franchisegeber liefert dem Franchisenehmer einen fertigen Store und dann kommt es auf den Franchisenehmer an. Der Franchisegeber ist zwar nicht für den unternehmerischen Erfolg des Franchisenehmers verantwortlich, aber er muss seine Unterstützungsaufgabe erfüllen und die notwendigen Materialien bereitstellen, damit der Franchisenehmer arbeiten kann. Auch der Franchisevertrag muss so viel Freiheiten beinhalten, dass dem Franchisenehmer auch der Spielraum bleibt, erfolgreicher zu sein als andere. Im Rahmen des Systems ist der Franchisenehmer jedoch für seinen eigenen Erfolg verantwortlich. Der Franchisegeber hat ja auch ein eigenes Interesse daran, denn sie sitzen in einem Boot und der Franchisegeber profitiert vom Erfolg des Franchisenehmers.

Ein Franchisevertrag wird in der Regel für drei, fünf oder sogar zehn Jahre geschlossen. In welchen Fällen ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich?
Wenn ich einen 10-Jahres-Vertrag unterschrieben habe, dann gilt das erstmal. Man kann auch aus dem Vertrag raus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist auf beiden Seiten möglich, beispielsweise, wenn Franchisenehmer oder Franchisegeber ihre Pflicht nicht erfüllen. Der Fehler muss dann allerdings bei der anderen Partei liegen, d. h. wegen meiner eigenen Fehlentscheidungen kann ich nicht kündigen.

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