Änderung der Arbeitsverträge erforderlich
Bis zu 2000 Euro Strafe drohen, wenn Arbeitgeber der neuen Änderung im Nachweisgesetz nicht nachkommen. Bislang mussten die wesentlichen Bedingungen für ein Arbeitsverhältnis schriftlich mitgeteilt werden. Diese Pflichten wurden nun erweitert. Seit dem 1. August gelten umfassendere Mitteilungspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, die nicht nur neue, sondern auch bereits bestehende Arbeitsverträge betreffen.
Welche Pflichten aktuell für Arbeitgeber gelten und wie Sie drohende Bußgelder vermeiden können, erfahren Sie am 24. August um 18 Uhr in einem neuen Webinar mit ETL Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel. Hilfreiche Tipps, praktische Handlungsempfehlungen und Antworten auf Ihre brennendsten Fragen zur Änderung im Nachweisgesetz erhalten Sie in dem kommenden Experten-Webinar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!