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E-Rechnung in der
Europäischen Union,
im EWR & anderen
europäischen Staaten

E-Rechnung in der Europäischen Union, im EWR und anderen europäischen Staaten

E-Rechnung in der Europäischen Union, im EWR und anderen europäischen Staaten

Deutschland ist mit der Einführung der E-Rechnung nicht allein. Auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des EWR sowie andere europäische Länder bereiten sich bereits intensiv auf die Einführung von E-Rechnungen vor bzw. haben diese bereits eingeführt.

Europäische Union

Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Februar 2026 für groβe Steuerzahler (über PLN 200 Million pro Jahr), gefolgt ab dem 1. April 2026 für alle weiteren Steuerzahler. Alle ausgestellten Rechnungen von in Polen ansässigen Unternehmen müssen über die zentrale E-Rechnungs-Plattform (KSeF) gemeldet werden.

Seit 2018 müssen alle Rechnungen mit Umsätzen über 5.000 Euro bei öffentlichen Auftraggebern über eine E-Rechnungs-Plattform eingereicht werden. Für die Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich erwägt Spanien eine zweistufige Umsetzung, beginnend mit größeren Steuerpflichtigen mit einem Umsatz von mehr als 8 Millionen Euro, gefolgt von allen anderen Steuerpflichtigen. Mit einem Start ist frühestens im Sommer 2025 zu rechnen.

Seit 2020 müssen alle B2G-Rechnungen über die nationale Plattform für E-Rechnungen eingereicht werden. Für B2B-Rechnungen soll die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. September 2026 für große und mittelständische Unternehmen, ab dem 1. September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Kleinstunternehmen Pflicht werden. Ab dem 1. September 2026 werden außerdem alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.

Seit 2005 sind elektronische Rechnungen bei B2G-Umsätzen Pflicht. Im Jahr 2023 traten Anforderungen für digitale Buchhaltungssysteme in Kraft, die zum 1. Januar 2024 bei den Behörden registriert werden mussten. Zum 1. Januar 2025 treten die Vorschriften für die digitale Buchführung für Unternehmen in Kraft, die ein nicht registriertes Buchführungssystem verwenden. Frühestens zum 1. Juli 2026 treten die Vorschriften für nicht buchführende Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 300.000 DKK in den beiden vorangegangenen Jahren in Kraft.

Ab März 2024 ist der Versand von E-Rechnungen für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen (B2G) verpflichtend. Ab 1. Januar 2026 wird für alle Unternehmen der Versand und der Empfang elektronischer Rechnungen auch für den B2B-Bereich obligatorisch sein. Der B2C-Bereich fällt nicht darunter. Unternehmen, die bereits über ein anderes Kommunikationsmittel im EDI-Kontext verfügen, können dieses beibehalten, wenn beide Parteien damit einverstanden sind oder wenn die ausgestellten Rechnungen den europäischen Normen entsprechen.

Seit 2015 besteht für Umsätze im öffentlichen Sektor die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist freiwillig, eine Pflicht für 2024 im Gespräch.

Seit 2010 ist die Verwendung von E-Rechnungen bei B2G-Umsätzen in Finnland vorgeschrieben. Zusätzlich können private Unternehmen seit April 2021 von ihren Lieferanten verlangen, eine E-Rechnung nach EU-Norm bzw. finnischem Standard zu erhalten.

Im B2G-Bereich ist die Verwendung der E-Rechnung seit 2015 und im B2B-Bereich und im B2C-Bereich seit 1. Januar 2019 Pflicht. Die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, gilt nur für in Italien fest niedergelassene Unternehmen.

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 1. April 2019 im B2G-Bereich verpflichtend. Bei allen anderen Umsätzen ist die Verwendung freiwillig.

Obligatorische Rechnungstellung über E-Rechnung nur im Bereich B2G seit 2024. E-Rechnungen können im B2B-Bereich freiwillig genutzt werden.

Bereits seit Januar 2022 ist es möglich, elektronische B2G-Rechnungen zu erstellen und zu verschicken. Seit dem 1. April 2023 ist die elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung für zwar grundsätzlich verpflichtend, aber die Umsetzung erfolgte schrittweise bis zum ersten Quartal 2024. Des Weiteren sollen B2B- und B2C-Inlandstransaktionen ab 2024 obligatorisch werden. Vermutlich wird die Umsetzung aber nach 2025 verschoben.

Die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen ist in Rumänien seit dem 1. Juli 2022 obligatorisch. Im B2B-Bereich sind die Ausstellung und der Empfang elektronischer Rechnungen über die zentrale Plattform für elektronische Rechnungen seit dem 1. Januar 2024 obligatorisch. Die elektronische Rechnungsstellung im B2C-Bereich wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein.

Die portugiesischen Behörden können seit dem 18. April 2019 elektronische Rechnungen erhalten. Die Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung ist in den Beziehungen zwischen Lieferanten und öffentlichen Verwaltungen obligatorisch. Im Bereich der Privatunternehmen ist ihre Verwendung jedoch freiwillig.

Alle öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Auftraggeber sind seit 2017 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Lieferanten mit Verträgen, die nach 2021 abgeschlossen wurden, müssen E-Rechnungen erstellen. Privatunternehmen können E-Rechnungen verwenden, solange dies von ihren Kunden akzeptiert wird und die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die E-Rechnung im Bereich B2G ist für alle Unternehmen im Land Pflicht. Die flächendeckende Einführung wurde dabei im März 2023 abgeschlossen. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist noch nicht obligatorisch, jedoch freiwillig mit Zustimmung des Empfängers möglich.

Seit 2020 müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten. Im B2B-Bereich ist die Nutzung der E-Rechnung hingegen noch freiwillig. Im B2C-Bereich besteht derzeit keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.

In Ungarn sind derzeit nur öffentliche Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Obwohl es keine Verpflichtung gibt, sollten elektronische Rechnungen für B2G-Transaktionen akzeptiert werden, wenn sie in einem mit dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung kompatiblen Format ausgestellt sind.

Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Darüber hinaus sind seit 2019 auch in Estland ansässige Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Seit September 2023 müssen öffentliche Auftraggeber schrittweise in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. In Griechenland müssen elektronische B2G- und B2B-Rechnungen in erster Linie an die nationale MyData-Plattform geschickt werden.
Griechenland plant, die Anwendung für die Ausstellung und Übermittlung von Dokumenten im Laufe des Jahres 2024 zu erweitern. Genaue Fristen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind noch nicht bekannt.

Alle öffentlichen Einrichtungen der Regierung müssen elektronische Rechnungen empfangen und verwalten können. Der Versand von elektronischen Rechnungen durch Lieferanten ist jedoch freiwillig.

Die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Umsätze ist in Kroatien seit 2019 verpflichtend. Kroatien plant, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 einzuführen.

Seit April 2020 ist die Ausstellung von E-Rechnungen an mittelbare und unmittelbare öffentliche Auftraggeber Pflicht. Ab 2025 wird die Ausstellung von E-Rechnungen für B2B Pflicht.

Seit Juli 2017 ist die E-Rechnung im Bereich B2G Pflicht.

Derzeit ist die elektronische Rechnungsstellung in Malta noch nicht obligatorisch.

Der Empfang und die Verwaltung von elektronischen Rechnungen ist für alle öffentlichen Verwaltungen seit 2020 verpflichtend. Der Versand von elektronischen Rechnungen durch Lieferanten ist jedoch freiwillig. Für B2B-Transaktionen sind bilaterale Vereinbarungen zwischen Geschäftspartnern erforderlich.

Der Empfang und die Verwaltung von elektronischen Rechnungen ist für alle öffentlichen Verwaltungen verpflichtend, seit 2020 auf der Versand. Für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern (B2B) wird die E-Rechnung zum 1. Januar 2025 eingeführt, wobei für die Versendung Übergangsregelungen bis Ende 2027 gewährt werden.

Europäischer Wirtschaftsraum

Alle öffentlichen Einrichtungen (B2G) müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Lieferanten an öffentliche Einrichtungen sind zur Ausstellung verpflichtet. Im B2B-Bereich gibt es keine E-Rechnungspflicht.

Die Liechtensteinische Landesverwaltung akzeptiert eRechnungen derzeit lediglich für öffentliche Aufträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte. Akzeptiert werden Rechnungen im XML-Format oder als PDF (bevorzugt).

Im B2G-Bereich müssen seit 2019 alle öffentlichen Verwaltungen in Norwegen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verwalten. Für Lieferanten ist der Versand von E-Rechnungen freiwillig. Im B2B-Bereich ist sie seit 2023 verpflichtend.

Weitere Europäische Staaten

Die elektronische Rechnungsstellung ist in der Schweiz für Leistungen an die öffentliche Verwaltung verpflichtend, wenn der Auftragswert 5.000 Schweizer Franken oder mehr beträgt. In der Privatwirtschaft ist die Verwendung freiwillig. Es gibt bereits auch E-Rechnungsangebote für private Endkunden.

Seit 2022 müssen alle Unternehmer für Umsätze mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen elektronisch versenden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Geschäft für alle serbischen Unternehmen Pflicht.