Privathandy für das Praxisteam
Die Überlassung eines Firmen- bzw. Praxishandys zur privaten Mitbenutzung ist ein beliebtes Mittel zur Mitarbeiterbindung. Doch so mancher Mitarbeiter möchte nicht auf sein Privattelefon und die etablierte Rufnummer verzichten oder scheut schlicht den Wechselaufwand. Der Bundesfinanzhof hat für diese Fälle eine clevere Gestaltung gebilligt.