Grunderwerbsteuer - Vorsicht bei Übertragung und Umstrukturierung
Um eine Praxis erfolgreich betreiben zu können, ist ein geeignetes Grundstück erforderlich. Manchmal wird hierfür auch die eigene Immobilie genutzt, insbesondere, wenn sich mehrere Berufsträger zusammentun und eine Berufsausübungsgemeinschaft bilden. Die Immobilie kann dabei vom Gesellschafter im Sonderbetriebsvermögen gehalten oder auf die Gesellschaft übertragen werden – und genau hier kommt die Grunderwerbsteuer ins Spiel.