GmbH auch für Pflegeeinrichtungen interessant
Die Rechtsform der GmbH wird auch bei Betreibern von Pflegeeinrichtungen immer beliebter. Eine GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet werden. Davon muss bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein; der Restbetrag kann später gezahlt oder auch aus künftigen Gewinnen aufgebracht werden. Je nach dem Anteil, den der einzelne Gesellschafter am Stammkapital hat, bestimmen sich auch die Stimmrechte und damit die Rechtsmacht des einzelnen Gesellschafters. Wer mehr als 50 % der Anteile hält, gilt als beherrschender Gesellschafter, da er alle Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit zu treffen sind, allein fassen oder verhindern kann.
Haftungsbeschränkung als Vorteil
Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften haften der Unternehmer bzw. alle Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen, sofern sie die persönliche Haftung im Außenverhältnis nicht begrenzen (wie bspw. bei der GmbH & Co. KG). Anders bei einer GmbH. Hier beschränkt sich die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht und auch der oder die Geschäftsführer werden nur bei groben Verstößen in die Pflicht genommen.
GmbH ist auch steuerlich attraktiv
Als juristische Person unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Schüttet die GmbH ihre Gewinne an die Gesellschafter aus, so unterliegen diese Dividendenzahlungen dem Abgeltungsteuersatz von nur 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Demgegenüber muss ein Einzelunternehmer seinen Gewinn mit seinem, im Zweifelsfall höheren, persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Solange Gewinne nicht oder nur teilweise ausgeschüttet werden, ist die Besteuerung der GmbH günstiger.
Verträge mit Gesellschaftern werden steuerlich anerkannt
Anstellungsverträge mit den geschäftsführenden Gesellschaftern werden steuerlich anerkannt. Die Gehälter mindern als Personalkosten den zu versteuernden Gewinn der Gesellschaft. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Gehälter als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit dem persönlichen Einkommensteuertarif zu versteuern. Auch Darlehens- und Mietverträge zwischen den Gesellschaftern und der GmbH werden steuerlich anerkannt.
Tipp: Will ein Gesellschafter seine Immobilie an die GmbH vermieten, sollte vorab auf jeden Fall steuerlicher Rat eingeholt werden. Denn bei Mietverträgen über wesentliche Betriebsgrundlagen kann es zu einer sogenannten Betriebsaufspaltung kommen, die weitreichende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.
Keine zusätzliche Belastung durch Gewerbesteuer
Ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeeinrichtungen sind in der Regel gewerblich und erzielen damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die neben der Einkommensteuer grundsätzlich auch der Gewerbesteuer unterliegen. Eine GmbH erzielt bereits kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte. Allerdings sind ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle ganz oder zum überwiegenden Teil von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen wurden. Hierfür spielt die Rechtsform der Einrichtung keine Rolle.
Einfache Übergabe der Kassenzulassung
Ein weiterer Vorteil der GmbH zeigt sich bei der Betriebsübergabe bzw. beim Verkauf der Pflegeeinrichtung. Denn wird eine Pflegeeinrichtung in der Rechtsform einer GmbH geführt, können die Versorgungsverträge mit den Kostenträgern und die Vergütungsvereinbarungen mit diesen einfach übergeben werden. Anderenfalls wäre bei Übergabe des Unternehmens eine Neubeantragung notwendig.
Handlungsspielraum wird eingeschränkt
Als juristische Person muss eine GmbH einige Formvorschriften und Regelungen beachten. So dürfen Gesellschafter nur Geld aus dem Unternehmen entnehmen, auf das sie auf vertraglicher Grundlage Anspruch haben und wenn der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. Die Jahresabschlüsse sind im elektronischen Unternehmensregister zu veröffentlichen und können von Dritten eingesehen werden.
Fazit: Eine GmbH hat Vor- und Nachteile. Beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt, ob für Sie persönlich die GmbH die vorteilhaftere Rechtsform ist.