Geschäftsführungsleistungen bei Praxisgemeinschaften
Um von Synergien zu profitieren und Kosten zu sparen, tun sich Berufsträger oftmals in Praxisgemeinschaften zusammen. Die Finanzverwaltung sah hierin jedoch gern umsatzsteuerpflichtige Leistungen der Gemeinschaft an die Mitglieder. Klarheit gibt es nun durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs. Für Ärzte bedeutet das: Sie können sich unter Umständen auf die Umsatzsteuerbefreiung nach EU-Recht berufen.