Einkünfteerzielungsabsicht als Zünglein an der Waage
Eine Ferienwohnung kann durchaus als eierlegende Wollmilchsau bezeichnet werden. Sie ist ein Investment zur Altersvorsorge, kann für den eigenen Urlaub genutzt werden und später auch als Alterssitz dienen. Das Beste dabei: Die Aufwendungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Bei Verlusten sind jedoch besondere Regelungen zu beachten.