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Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
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01.04.2022 — zuletzt aktualisiert: 08.04.2022 — Lesezeit: 3 Minuten

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die neue GAP wird nach zwei Übergangsjahren nun endlich zum 1. Januar 2023 starten. Die Strategiepläne sind fertig und wurden zeitnah bei der EU-Kommission in Brüssel zur Genehmigung eingereicht.

Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der künftigen Agrarpolitik soll es gerechter, grüner und flexibler zugehen. An oberster Stelle stehen dabei Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz entlang der gesamt Wertschöpfungskette sowie Biodiversität und Tierschutz. Sowohl die Produktion und Verarbeitung als auch deren Konsum sollen insgesamt nachhaltiger gestaltet werden („Farm to Fork“-Strategie). Die Förderung der Landwirtschaft in Deutschland ist also weiterhin an öffentliche Leistungen gebunden. Form und Struktur der Förderung haben sich jedoch grundlegend verändert.

Während die Europäische Union Ziele definiert hat, die eine soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum fordern, ist es die Aufgabe der Mitgliedstaaten diese, mithilfe von nationalen Strategieplänen, umzusetzen. Wie diese Pläne im Einzelnen gestaltet sind, obliegt dem jeweiligen Land. Das Monitoring übernimmt wiederum die EU.

Die bisherigen Cross-Compliance-Vorschriften sowie das Greening, werden in modifizierter Form zur sogenannten „Konditionalität“ zusammengeführt, die den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen anhand von neun sogenannte GLÖZ-Standards beschreibt und deren Einhaltung Grundvoraussetzung für den Prämienbezug aus 1. und 2. Säule ist. Innerhalb der Konditionalität sind ebenfalls die Grundanforderungen an die Betriebsführung, kurz GAB, weiterhin zu beachten. Ab 2025 wird das Ganze um eine soziale Konditionalität, wodurch Verstöße gegen arbeitsrechtliche Reglungen zu einer Sanktion der Agrarförderung führen, ergänzt.

Über die gesamte Förderperiode werden Mittel aus der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet, wobei in der 2. Säule weiterhin der Ökolandbau, das Tierwohl, der Wasserschutz, die benachteiligten Gebiete sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert werden. Die jeweilige Prämienhöhe wird stärker an individuelle Voraussetzungen und der Bereitschaft für die Inanspruchnahme freiwilliger Reglungen gebunden sein.

In der 1. Säule werden neben der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit – früher Basisprämie – sieben freiwillige einjährige und bundesweit einheitliche Maßnahmen, sogenannte Eco Schemes, angeboten. Darüber hinaus wird es mehr Geld für die ersten Hektare (Umverteilungsprämie) sowie für Junglandwirte und Junglandwirtinnen geben. Gänzlich neu ist eine gekoppelte Tierprämie für Mutterkühe, Schafe und Ziegen. Auf das System der Zahlungsansprüche wird ausnahmslos verzichtet.

Das Ergebnis ist also, dass in Zukunft jeder geförderte Hektar an höhere Umwelt- und Klima- sowie Tierschutzauflagen gekoppelt ist. Landwirte und Landwirtinnen stehen somit vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen Nahrungsmittel erzeugen und gleichzeitig die Natur und die Artenvielfalt schützen und das nicht nur heute und morgen, sondern für künftige Generationen.

Um seinen Betrieb auf die neue GAP vorzubereiten und die Agrarförderungen zu optimieren, sollten sich Landwirte bereits vor 2023 mit der neuen Anforderung auseinandersetzen. Damit auch Ihr Betrieb für diese und die kommende Förderperiode optimal Gerüstet ist, stehen Ihnen die Agrarberater von ETL Agrar & Forst als kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Autor(en)


Benjamin Hummel
Betriebsberater M. Sc. agr.

Mail: agrar-forst@etl.de


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