Tariftreuepflicht für Pflegeeinrichtungen – Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
Ab dem 01.09.2022 wird für alle Pflegeeinrichtungen die sogenannte Tariftreuepflicht gelten.
Tarifungebundene Pflegeeinrichtungen dürfen dann
- das „regional übliche Entgeltniveau“ nicht unterschreiten oder
- müssen den Beschäftigten die Entgelte eines Tarifwerkes zahlen.
Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden alle Landespflegekassen bis spätestens 15.02.2022 für das jeweilige Land Übersichten veröffentlichen, welche Entgelte und welche Tarifwerke (Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen) hierfür maßgeblich sind.
Wir möchten Sie in unserem Onlineseminar anhand dieser Übersichten gerne darüber informieren, welche Tarifwerke zur Auswahl stehen und was Sie bei der Auswahl einer der Regelungen beachten sollten. Mit unserer Veranstaltung soll allen teilnehmenden Pflegeeinrichtungen die schwierige Auswahl des für sie jeweils „richtigen“ Tarifs erleichtert werden, um diesen fristgemäß den Landespflegekassen melden zu können.