Grundsteuerreform – alle Heilmittelerbringer müssen 2022 handeln
Ihre Praxis befindet sich in einer eigenen Immobilie oder Sie besitzen anderes Immobilienvermögen wie z. B. ein Vermietungsobjekt oder Ihr Eigenheim? Dann besteht für Sie Mitte des Jahres 2022 Handlungsbedarf, da durch die Grundsteuerreform alle Immobilien in Deutschland neu zu bewerten sind. Vom 01.07. bis zum 31.10.2022 verlangt die Finanzverwaltung eine Steuererklärung je Immobilie. Erfahren Sie in unserem kostenfreien Kurz-Webinar, was von Ihnen als Immobilienbesitzer zu tun ist und verschaffen Sie sich einen Überblick über die „neue“ Grundsteuer.
Referent:
- Christian Johannes, Steuerberater und Dipl.-Kaufmann, ETL ADVISA Köln
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