Die Energiepreispauschale in der Lohnabrechnung – was müssen Arbeitgeber wissen?
Die Energiepreispauschale muss über die Arbeitgeber an viele Mitarbeiter ausgezahlt werden. Erfahren Sie, an welche Arbeitnehmer die Auszahlung erfolgen muss, in welchem Lohnabrechnungszeitraum die Auszahlung erfolgen sollte, welche Formvorschriften zu erfüllen sind und wie die Refinanzierung über die Lohnsteueranmeldung funktioniert. So sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite bei der Abrechnung der Energiepreispauschale ohne in finanzielle Vorleistung zu gehen.
Referentin:
- Runa Niemann, Steuerberaterin, ETL ADVITAX Rostock
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!