Die Energiepreispauschale in der Lohnabrechnung – was müssen Arbeitgeber wissen?
In weniger als einem Monat ist es soweit: die Energiepreispauschale tritt in Kraft. 300 Euro werden durch den Arbeitgeber an die Mitarbeiter ausgezahlt. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Welche Arbeitnehmer erhalten die Zahlung? Welche Formvorschriften sind zu erfüllen und in welchem Lohnabrechnungszeitraum muss die Auszahlung erfolgen?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt Janine Peine, Steuerberaterin und Branchenleitung ETL ADVISION, am 8. August um 13 Uhr beim ersten Webinar im Hilfsmittelbereich. Gemeinsam mit Bernhard Kötte, Business Development Manager Hilfsmittel der opta data Finance GmbH, erklärt Frau Peine, was sie als Arbeitnehmer über die Energiepreispauschale wissen müssen und gibt hilfreiche Tipps sowie praktische Handlungsempfehlungen. Auch über das Thema Refinanzierung über die Lohnsteueranmeldung werden unsere Experten sprechen. So sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite bei der Abrechnung der Energiepreispauschale ohne in finanzielle Vorleistung zu gehen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!