Arbeitgeber Spezial: Aktuelles zu Testpflicht, Quarantäne und AU in Heilmittelpraxen
Seit dem 24. November gilt laut neuem Infektionsschutzgesetz die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Eine Vorgabe, die bei den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für Unsicherheit bezüglich der praktischen Umsetzung sorgt und viele weitere Fragen aufwirft – besonders in der Gesundheitsbranche, in der ein enger Kontakt zwischen Menschen oft unvermeidlich ist.
Aus diesem Grund veranstaltet ETL ADVISION am 09. Dezember 2021 um 13:00 Uhr ein einstündiges Live-Webinar, speziell für Heilmittelerbringer, zum Thema: Testpflicht, Quarantäne und AU in Heilmittelpraxen. ETL ADVISION Fachbereichsleiter für Heilmittelerbringer Christoph Soldanski und Uwe Kalin fühlen ETL Rechtsanwalt und Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel auf den Zahn.
Gemeinsam widmen sie sich u. a. diesen Fragen: Wie viele Tests sind für geimpfte und genesene Mitarbeiter tatsächlich notwendig? Für welche Mitarbeiter gilt die Auskunftspflicht überhaupt? Wer muss die Kosten tragen? Wie soll dokumentiert werden? Was gilt es bei etwaigen Quarantäneverordnungen und Fragen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitnehmern zu beachten? Und was müssen oder dürfen Sie bei den Kursteilnehmern kontrollieren?
Ziel des Webinars ist es, die aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben für Heilmittelerbringer erläutern und Tipps zu geben, wie Arbeitgeber die Testpflicht in ihrer Praxis richtig umsetzen. Zusätzlich zeigen die drei Experten in einem praktischen Rundumblick, wie Anbieter aus der Branche die Umsetzung der Corona-Maßnahmen derzeit handhaben.