Änderung der Arbeitsverträge erforderlich!
Schon ab dem 1. August 2022 drohen Bußgelder. Die Bundesregierung wird zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens buchstäblich in letzter Minute die Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU (2019/1152) umsetzen, die bereits am 31.07.2019 in Kraft getreten war. Zum 01.08.2022 gelten weitgehende Änderungen des Nachweisgesetzes. Im Nachweisgesetz ist bereits heute festgelegt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die wesentlichen Bedingungen für ein Arbeitsverhältnis schriftlich mitteilen muss. Diese Pflichten werden nun erweitert.
Erfahren Sie in dem Webinar alles, um drohende Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Der Experte:
- Dr. Uwe Peter Schlegel, Arbeitsrechtler und Geschäftsführer der ETL Rechtsanwälte GmbH