Worauf Berufsträger in einer Gemeinschaftspraxis achten müssen: Infektion gibt es auch im Steuerrecht
Ärzte genießen als Freiberufler besondere steuerliche Privilegien. Umsatzsteuerlich sind ihre Umsätze als Heilbehandlungsleistungen in der Regel steuerbefreit. Doch einige Vergünstigungen hängen gerade bei Gemeinschaftspraxen am seidenen Faden. Denn unter Berufsträgern ist die gewerbliche Infektion durchaus gefürchtet.