Umweltbonus wird reduziert
Die Bundesregierung hat die Förderung von Elektrofahrzeugen mit dem sogenannten Umweltbonus neu geregelt. Seit Januar 2023 sind nur noch reine Elektrofahrzeuge förderfähig; Plug-in-Hybride fallen aus der Förderung heraus.
Auch der Förderbetrag ändert sich. Beträgt dieser im Jahr 2023 beim Kauf eines Neufahrzeugs mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 40.000 Euro noch 4.500 Euro und für Fahrzeuge mit einem höheren Listenpreis bis maximal 65.000 Euro noch 3.000 Euro, gibt es ab dem Jahr 2024 für alle Neufahrzeuge nur noch 3.000 Euro. Zudem wird der förderfähige Bruttolistenpreis auf maximal 45.000 Euro begrenzt. Zum Vergleich – im Jahr 2022 wurden Autokäufer je nach Kaufpreis noch mit 6.000 Euro bzw. 5.000 Euro belohnt.
Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ändert sich. Ab September 2023 werden ausschließlich Privatpersonen Anspruch auf den Umweltbonus haben. Des Weiteren verlängert sich die Mindesthaltedauer von Neufahrzeugen von 6 Monaten auf 12 Monate.
Viele Käufer hatten, um noch die erhöhte Förderung im Jahr 2022 zu erhalten, frühzeitig ihr neues Fahrzeug bestellt. Doch weltweite Lieferkettenprobleme und Rohstoffmangel haben die Lieferzeiten teilweise auf über ein Jahr verlängert. Zudem sind die Kfz-Zulassungsstellen überlastet. Diese Fahrzeuge drohen nun aus der Förderung zu fallen, denn für den Erhalt des Umweltbonus war neben dem Antrag bei der BAFA auch die Zulassung des Fahrzeugs noch im Jahr 2022 notwendig.
Doch schon gibt es erste Stimmen aus der Politik, die für Käufer, die eine verbindliche Bestellung mit Fahrgestellnummer noch im Jahr 2022 vorlegen können, aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2023 fordern.