Umsatz halbiert – staatliche Förderung wird ausgeweitet
Für die aktuellen Lockdown-Monate werden Unternehmen mit Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III finanziell unterstützt. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen einen Fixkostenzuschuss in Höhe von 40, 60 oder 100 Prozent der angefallenen Fixkosten. Die Höhe ist dabei vom Umsatzrückgang in jedem einzelnen Monat abhängig. Für Unternehmen, deren monatlicher Umsatz nur noch die Hälfe oder weniger beträgt, wird die staatliche Unterstützung nochmals ausgeweitet. Sie erhalten neben der Überbrückungshilfe auch noch einen Eigenkapitalzuschuss – so das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Wirtschaft und Energie in einer Pressemitteilung vom 1. April 2021.
Gestaffelter Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zum Fixkostenzuschuss
Der Eigenkapitalzuschuss wird ab dem 3. Monat gewährt, in dem ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat zu verzeichnen ist. Er wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe III gezahlt. Die Höhe des Eigenkapitalzuschusses ist gestaffelt und erhöht sich in drei Schritten
- 25 Prozent im dritten Monat
- 35 Prozent im vierten Monat
- 40 Prozent ab dem fünften und jedem weiteren Monat
Bemessungsgrundlage für den Eigenkapitalzuschuss bildet der Anteil der Überbrückungshilfe, der für die allgemeinen Fixkosten der Positionen 1 bis 11 des Fixkostenkatalogs gewährt wird, also insbesondere für Mieten, Zins- und Leasingaufwendungen, anteilige Abschreibung, notwendige Instandhaltungsaufwendungen, Versicherungen und Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung sowie Grundsteuer. Damit gehört der Zuschussanteil, der für die weiteren Kostenpositionen, wie Baukosten zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen oder Digitalisierungskosten oder auch für die branchespezifischen Fixkosten der Reisewirtschaft und des Einzelhandels gewährt wird, nicht dazu.
Beispiel: Überbrückungshilfe III (Ü III) mit Eigenkapitalzuschuss (EK-Zuschuss)
Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar und Februar einen Umsatzeinbruch von 90 Prozent, in den Monaten März und April 2021 beträgt der Umsatzeinbruch immer noch 75 bzw. 65 Prozent. Im Mai 2021 wird ein Umsatzrückgang von 50 Prozent und im Juni 2021 nur noch ein Umsatzrückgang von 35 Prozent erwartet. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 Euro betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von 46.000 Euro und zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 7.000 Euro.
Übersicht:
Monat | Umsatzrückgang | Umsatzrückgang > 50 % | Fixkosten Nr. 1 – 11 | Ü III | Ü III | EK-Zuschuss | EK-Zuschuss |
Fördersatz | Fördersatz | Förderbetrag | Fördersatz | Förderbetrag | |||
Januar 2021 | 90 % | 1. Monat | 10.000 € | 100 % | 10.000 € | 0 % | 0 € |
Februar 2021 | 90 % | 2. Monat | 10.000 € | 100 % | 10.000 € | 0 % | 0 € |
März 2021 | 75 % | 3. Monat | 10.000 € | 100 % | 10.000 € | 25 % | 2.500 € |
April 2021 | 65 % | 4. Monat | 10.000 € | 60 % | 6.000 € | 35 % | 2.100 € |
Mai 2021 | 50 % | 5. Monat | 10.000 € | 60 % | 6.000 € | 40 % | 2.400 € |
Juni 2021 | 35 % | 10.000 € | 40 % | 4.000 € | 0 % | 0 € | |
46.000 € | 7.000 € |
Wie die Überbrückungshilfe ist auch der Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung steuerpflichtig.
Beantragung des Eigenkapitalzuschusses seit 20. April 2021 möglich
Für Unternehmen ist der zusätzliche Eigenkapitalzuschuss ein neuer Hoffnungsschimmer, ihr Unternehmen erfolgreich durch die Coronakrise zu manövrieren. Unternehmer, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, können den neuen Eigenkapitalzuschuss seit 20. April 2021 zusammen mit ihrem Erstantrag auf Überbrückungshilfe III durch ihren Steuerberater stellen lassen. Inzwischen können auch bei bereits bestehenden Anträgen auf Überbrückungshilfe III Änderungsanträge auf Eigenkapitalzuschuss gestellt werden.