Steuertipp zum 8. Dezember
Unternehmen, bei denen es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu coronabedingten Umsatzeinbußen kommt, können Überbrückungshilfe III Plus beantragen, Soloselbständige Neustarthilfe Plus. Beide Programme wurden um drei Monate verlängert. Sie werden nicht nur für die Monate Juli bis September, sondern auch für Oktober bis Dezember 2021 gewährt. Und auch für die Monate Januar bis März wird es mit der Überbrückungshilfe IV weitere Unterstützung geben.
Verlängert wurde auch die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus. Diese endet nicht bereits am 31. Dezember 2021. Anträge können noch bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Wurde bereits ein Antrag für die Monate Juli bis September 2021 gestellt, kann über einen Änderungsantrag die Überbrückungshilfe III Plus noch für den Verlängerungszeitraum beantragt werden. Die Umsätze für den Dezember 2021 können dabei zunächst geschätzt werden. Die tatsächlichen Umsätze sind dann im Rahmen der Schlussrechnung nachzuweisen. Auch dieser Termin wurde vom 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.