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Steuertipp zum 2. Dezember

Letzte Schonfrist für nicht aufrüstbare Kassensysteme läuft am 31. Dezember 2022 aus
Steuertipp zum 2. Dezember
Steuertipps
02.12.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 2. Dezember

Letzte Schonfrist für nicht aufrüstbare Kassensysteme läuft am 31. Dezember 2022 aus

Die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Kassensysteme wurden immer strenger. Ende des Jahres müssen nun auch die letzten Kassen, die nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden können, ihren Dienst quittieren. Grundsätzlich besteht die Pflicht für den Anschluss von elektronischen PC- und Registrierkassen an eine TSE schon seit dem 1. Januar 2020. Doch für nicht nachrüstbare Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, galt eine dreijährige Schonfrist bis längstens 31. Dezember 2022.

Tipp: Wer noch ein solche Kasse nutzt, sollte nun schnell handeln, denn mit einer erneuten Fristverlängerung ist nicht zu rechnen und aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage können sich Lieferfristen kurzfristig verlängern. Aber auch, wer rechtzeitig bestellt und zum Jahreswechsel gut vorbereitet ist, sollte die Funktionsweise seiner Kasse gut studieren und regelmäßig stichprobenartig prüfen. Denn die komplexen Systeme sind nicht immer sofort verständlich und Handhabungsfehler in der Bedienung nicht auszuschließen, wodurch Ärger bei Betriebsprüfungen vorprogrammiert ist.

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