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Steuertipp zum 16. Dezember

Freiwillige Steuererklärung für 2020 noch bis 31. Dezember 2024 einreichen
Steuertipp zum 16. Dezember
Steuertipps
16.12.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 16. Dezember

Freiwillige Steuererklärung für 2020 noch bis 31. Dezember 2024 einreichen

Nicht alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch auch wenn es immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, lohnt es sich in vielen Fällen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Durch zusätzliche Werbungskosten, weitere Sonderausgaben oder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen kommt es oftmals zu einer Steuererstattung. Für diese sogenannte Antragsveranlagung haben Sie sogar vier Jahre Zeit. Sie können somit noch bis zum 31. Dezember 2024 eine Steuererklärung für 2020 abgeben.

Hinweis: Sind Sie dagegen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, z. B. weil Sie im vergangenen Jahr Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld bezogen haben, haben Sie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2023 bereits verpasst und es drohen bereits Verspätungszuschläge. Werden Sie jedoch steuerlich vertreten, bleibt grundsätzlich noch Zeit, denn in diesem Fall sind die Steuererklärungen für 2023 sogar erst bis zum 31. Mai 2025 zu übermitteln.

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