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Steuertipp zum 15. Dezember

Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen
Steuertipp zum 15. Dezember
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15.12.2021 — zuletzt aktualisiert: 09.02.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 15. Dezember

Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen

Als Unternehmer müssen Sie privat für Ihr Alter vorsorgen. Sie haben schon einen Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen oder beabsichtigen dies? Dann können Sie noch in diesem Jahr die volle steuerliche Förderung nutzen. Beiträge zu einem Rürup-Vertrag, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken sind in diesem Jahr zu 92 % steuerlich abziehbar. Insgesamt werden Beiträge bis zu 25.787 Euro (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 51.574 Euro) begünstigt.

Als Sonderausgaben wirken sich damit bis zu 23.724 Euro (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 47.448 Euro) steuerlich aus. Wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr noch 5.000 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlen, können Sie bei einem Steuersatz von 42 Prozent über 1.900 Euro Einkommensteuer sparen.

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