Steuertipp zum 13. Dezember
Naturkatastrophen, Wirbelstürme und Überschwemmungen haben auch in diesem Jahr Menschleben gekostet, Menschen obdachlos gemacht und Hungersnöte ausgelöst. Und auch die Menschen in den von Kriegen betroffenen Gebieten der Ukraine und in Nahost benötigen dringend Hilfe, insbesondere Spendengelder aus aller Welt. Mit jeder Spende für wohltätige und gemeinnützige Zwecke können Sie helfen und diese Spenden steuerlich als Sonderausgaben abziehen. Abziehbar sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte.
Auch wenn Sie politisch engagiert sind und eine Partei (im Sinne von § 2 Parteiengesetz, die nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist) unterstützen, können Sie Steuern sparen. 50 Prozent der Aufwendungen, maximal 825 Euro (50 Prozent von 1.650 Euro) können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Von den verbleibenden Aufwendungen können noch 1.650 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften kann jeweils der doppelte Betrag, also 3.300 Euro, angesetzt werden.
Hinweis: Für die von Überschwemmungen betroffenen Gebiete in Deutschland haben einige Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die unter anderem Erleichterungen beim Spendennachweis enthalten.