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Steuertipp zum 10. Dezember

Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen
Steuertipp zum 10. Dezember
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10.12.2024 — zuletzt aktualisiert: 16.12.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 10. Dezember

Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen

Altersarmut ist ein Thema, das nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbständigen Sorgen bereitet. Unternehmer sind regelmäßig nicht gesetzlich versichert, sondern müssen privat für ihr Alter vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Bausteine, die zum Teil auch steuerlich begünstigt sind. So werden Beiträge zu einem Rürup-Rentenvertrag steuerlich durch die Abziehbarkeit als Sonderausgaben gefördert. Dabei sind 100 % der gezahlten Beiträge zu einem Rürup-Vertrag, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken, gedeckelt auf einen Höchstbetrag, steuerlich abziehbar. In 2024 werden Beiträge bis zu 27.565 Euro (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 55.130 Euro) begünstigt. Damit können erheblich Steuern gespart werden, aber auch schon kleinere Beträge helfen beim Steuern sparen.

Tipp: Wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr noch 5.000 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlen, können Sie bei einem Steuersatz von 42 Prozent über 2.000 Euro Einkommensteuer sparen.

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