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Reverse-Charge-Verfahren: Plötzlich Steuerschuldner

Steuern & Recht Spezial Ärztezeitung | Oktober 2024
Reverse-Charge-Verfahren: Plötzlich Steuerschuldner
Veröffentlichung
10.10.2024 — zuletzt aktualisiert: 27.11.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Reverse-Charge-Verfahren: Plötzlich Steuerschuldner

Steuern & Recht Spezial Ärztezeitung | Oktober 2024

Mit der Umsatzsteuer haben Ärzte im Allgemeinen weniger zu tun. Doch es gibt Fälle, da schuldet auch der Arzt als Leistungsempfänger Umsatzsteuer und muss diese an das Finanzamt abführen. Die Rede ist vom Reverse-Charge-Verfahren, also dem Übergang der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger.

 
 
 
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Autor(en)


Thorleif Schaab
Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Mail: advimed-mainz@etl.de


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