Private oder gesetzliche Krankenversicherung
Hauptberuflich tätige Praxisinhaber sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und können daher grundsätzlich wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten. Wurde jedoch die private Krankenversicherung einmal gewählt, ist der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung nur sehr eingeschränkt möglich.