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Neues Jahr, neues Glück, neue Regeln zur Kassenführung

Neues Jahr, neues Glück, neue Regeln zur Kassenführung
Veröffentlichung
20.02.2024

Neues Jahr, neues Glück, neue Regeln zur Kassenführung

In der Gastrobranche gehören Veränderungen zum Tagesgeschäft – ob der auf nunmehr 12,41 Euro gestiegene Mindestlohn mit geänderter Minijobgrenze i. H. v. 538 Euro oder die Rückkehr zum umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Auch bei der Kassenführung gibt es wieder ein paar Neuigkeiten, die im hektischen Trubel vielleicht an dem einen oder anderen Food-Experten vorbeigegangen sind.

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Autor(en)


Stefan Remmert
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann

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