Neue eRechnungspflicht ab 2025
Neue eRechnungspflicht ab 2025
In Deutschland ist geplant, zum 1. Januar 2025 eine teilweise Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen nach europäischen Vorgaben zwischen nahezu allen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen vorzuschreiben. Kommt die Novelle zur Rechnungsschreibung wie geplant, bedeutet dies, dass der Vorsteuerabzug künftig an diese neuen E-Rechnungen gekoppelt wird. Kurzum: Ohne eRechnung kein Vorsteuerabzug!
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: