Startseite | Aktuelles | Mindestlohnanhebung: Was ist bei Arbeitnehmern, Minijobbern und Aushilfen zu beachten?

Mindestlohnanhebung: Was ist bei Arbeitnehmern, Minijobbern und Aushilfen zu beachten?

Mindestlohnanhebung: Was ist bei Arbeitnehmern, Minijobbern und Aushilfen zu beachten?
Aktuelles
22.08.2022

Mindestlohnanhebung: Was ist bei Arbeitnehmern, Minijobbern und Aushilfen zu beachten?

Zum 1. Juli 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn bereits auf 10,45 Euro pro Stunde gestiegen. Ab 1. Oktober wird steigt der Stundenlohn weiter an. Mindestens 12 Euro sind dann zu zahlen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Arbeitsverträge geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dies gilt insbesondere auch bei Mini-Jobbern, bei denen aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze die maximal zulässige Stundenzahl erneut sinkt.

Was in den verschiedenen Fällen zu beachten ist, klären ETL Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADVISA Steuerberater Christian Johannes ausführlich am 30. August um 13 Uhr in einem informativen Webinar rund um das Thema Mindestlohnanhebung. Gemeinsam mit Bernhard Kötte, Business Development Manager Hilfsmittel der opta data Finance GmbH, geben die Experten aus dem Partnernetzwerk von ETL ADVISION Ihnen die passenden Antworten auf Ihre brennendsten Fragen und unterstützen Sie mit hilfreichen Tipps und Empfehlungen, worauf Sie besonders achten sollten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel