Landwirte aufgepasst: Nachbauerklärungen noch bis Ende Juni einzureichen
Auch in diesem Jahr müssen Landwirte ihre Nachbauerklärung für das Anbaujahr 2022/2023 an die Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV) melden. Die Frist läuft am 30. Juni ab. ETL Agrar & Forst gibt aus diesem Grund allen Betroffenen einen „Last Minute“-Überblick zur Regelung.
Was verbirgt sich hinter der Nachbauerklärung? Landwirte in Deutschland dürfen Erntegut bestimmter Arten, welches im eigenen Betrieb erzeugt wurde, für die Wiederaussaat verwenden. Da aber auch im Nachbausaatgut dieselbe Genetik der Sorte steckt, steht den Sortenschutzinhabern dafür eine Gebühr zu. Daher sind Landwirte verpflichtet, bis zum 30. Juni jedes Jahres, in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen.
Die zu zahlende Gebühr will die STV als Lohn der Pflanzenzüchter für die von ihnen geleistete Arbeit zum Züchtungsfortschritt verstanden wissen. Es handele sich dabei um einen vergleichsweisen kleinen Beitrag mit großer Wirkung für die Branche, wie STV-Geschäftsführer Dirk Otten erklärt. Schließlich schwäche, wer die Gebühr nicht zahle, die Pflanzenzüchtung und schade somit der eigenen Branche.
In wenigen Tagen läuft die Frist zur Nachbauerklärung 2022 ab. Wie gewohnt gilt auch in diesem Jahr: Landwirte müssen selbst aktiv werden, ohne auf entsprechende Zahlungsaufforderungen zu warten. Wer die Zahlungs- beziehungsweise Rückmeldefrist verpasst, verletzt die Sortenschutzrechte und muss mit finanziellen und rechtlichen Folgen rechnen.