Instandhaltung und Modernisierung: Wenn Pflaster drauf nicht mehr reicht
Eigentum verpflichtet und an einem Haus oder einer Eigentumswohnung gibt es eigentlich immer etwas zu werkeln. Dies gilt auch, wenn das Haus oder die Wohnung privat vermietet werden. Doch ob die anfallenden Kosten sofort im Jahr der Zahlung steuerlich abgezogen werden können oder nur eine Berücksichtigung im Rahmen der jährlichen Abschreibung möglich ist, kommt auf die Art der Kosten an.