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Hamburg als Vorreiter?

Diskussionsrunde zu 2G vs. 3G im ETL ADHOGA GASTRObriefing
Hamburg als Vorreiter?
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26.08.2021 — zuletzt aktualisiert: 31.08.2021 — Lesezeit: 3 Minuten

Hamburg als Vorreiter?

Diskussionsrunde zu 2G vs. 3G im ETL ADHOGA GASTRObriefing

Als erstes Bundesland führte Hamburg am Dienstag das 2G-Optionsmodell ein. Damit würden in der Hansestadt Beschränkungen für Unternehmer entfallen, die nur noch Geimpften und Genesenen Eintritt gewähren. ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl sprach direkt nach der Verkündung im GASTRObriefing mit Kerstin Rapp-Schwan, Leiterin der Schwan Restaurants in Düsseldorf, und Dr. Uwe Schlegel, ETL Rechtsanwälte Köln, über die Folgen der Beschlüsse für die Gastronomie, die praktische Umsetzbarkeit sowie rechtliche Fragen.

Dabei konnte ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl auf hochkarätige Gäste zurückgreifen. Während Dr. Uwe Schlegel als Leiter der ETL Rechtsanwälte die rechtlichen Grundlagen der 2G-Verordnung bewertete und die Folgen eines solchen de facto Impfgebots für Gäste und Mitarbeiter skizzierte, schilderte die bekannte Gastronomin Kerstin Rapp-Schwan eindrucksvoll die Herausforderungen für Unternehmer und Betriebe bei der praktischen Durchsetzung der Maßnahmen.

Für eine Branche wie die Gastronomie, die wegen Corona lange und wiederholt unter Lockdown-Maßnahmen leiden musste und „von Beginn an im Epizentrum der öffentlichen Berichterstattung“ stand, wie Erich Nagl betont, ist Sicherheit von besonderer Bedeutung. Schließlich sei die Situation derzeit ähnlich ungewiss wie im Spätsommer vergangenen Jahres, so Kerstin Rapp-Schwan, was erneut Unruhe bei Gastronomen auslöse.

Pragmatische Lösungen sind also gefragt. Und zumindest rechtlich, betont Uwe Schlegel, befinden sich Unternehmer im Gastgewerbe auf der sicheren Seite, sollten sie beschließen, nur Geimpften und Genesenen den Zutritt zu ihren Lokalitäten zu gewähren. Seiner Einschätzung nach müsste die 2G-Regelung dann aber nicht nur für Gäste, sondern auch Mitarbeiter gelten, mit erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen: „Wenn ein Gastronom sich für 2G entscheidet, darf er niemanden beschäftigen, der nicht geimpft ist. Anders: Ein Ungeimpfter wäre dann arbeitsunfähig und verliert somit seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt.“

Eine Interpretation, welche die enormen Folgen für die Gastro-Branche offenbart. Schließlich seien die Personalsorgen derzeit ohnehin gravierend, meint Rapp-Schwan. Die Betriebe könnten es sich schlichtweg nicht leisten, ungeimpfte Mitarbeiter zu verlieren, unabhängig von der persönlichen Präferenz. Über Apelle hinaus könnten Unternehmer momentan nicht viel tun. „Der Druck, den wir ausüben können, ist sehr gering“, so die Leiterin der Schwan Restaurants in Düsseldorf.

Darüber hinaus führt Rapp-Schwan auch praktische Bedenken gegen eine deutschlandweite Umsetzung des 2G-Modells ins Feld. Vor allem die mangelhafte Kontrollierbarkeit sei problematisch. „Gastronomen sind dazu da, eine gute Zeit, eine Auszeit, zu verkaufen. Jetzt verlangen wir von Mitarbeitern, kleine Polizisten zu sein. Das ist kaum praktikabel!“

Welche politischen Rahmenbedingungen sich Kerstin Rapp-Schwan deshalb für die Zukunft des Gastgewerbes wünscht, was sich die Gastronomie von anderen Branchen abschauen kann, in denen eine Impfpflicht für Mitarbeiter bereits herrscht, und weshalb für Uwe Schlegel der Stand der medizinischen Forschung unabhängig von praktischen und juristischen Überlegungen beachtet werden muss, gibt es hier im kostenlosen Review der aktuellen Episode zu sehen:

https://player.vimeo.com/video/592024536/98bc78b342

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