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Die fünf schlimmsten Steuerfehler für Onlinehändler:innen

Die fünf schlimmsten Steuerfehler für Onlinehändler:innen
Aktuelles
27.04.2022 — zuletzt aktualisiert: 03.03.2023 — Lesezeit: 2 Minuten

Die fünf schlimmsten Steuerfehler für Onlinehändler:innen

Internationale Steuergesetzgebung, Rechtssicherheit oder Paymentmethoden – im E-Commerce gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die verunsichern können. Im neuen Videointerview mit unserem Partner Händlerbund und Händlerbund-Redakteur Christoph Pech geben fynax-Leiter:innen Nadja Müller und Saravan Sundaram Tipps zu den Herausforderungen, die Unternehmer:innen zu bewältigen haben und werfen einen Blick auf die größten Fallstricken, die es aus steuerlicher Sicht zu beachten gilt.

Steuerberaterin Nadja Müller erklärt die fünf schlimmsten Steuerfehler, die Du als Onlinehändler:in machen kannst. Dazu gehört zum einen, sich steuerrechtlich nicht zu registrieren, sobald man seine Tätigkeit beginnt. Ähnlich wie Jurist:innen lieben auch Steuerberater:innen Fristen: Halte sie unbedingt immer ein! Ein weiterer Fauxpas ist es, Rechnungen, Belege oder Quittungen nicht aufzubewahren. Dies ist wichtig, um die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit abgeschlossener Geschäftsvorgänge Deines Unternehmens gewährleistet zu können. Außerdem solltest Du Briefe vom Finanzamt niemals ignorieren oder ungeöffnet lassen. Besteht Unwissenheit oder Unsicherheit, solltest Du Dir immer Hilfe bei einer bzw. einem Steuerberater:in holen – Unwissenheit kann sonst richtig Geld kosten.

Du willst zudem wissen, was Du als Händler:in steuerrechtlich beachten musst, um auch in andere EU-Länder zu verkaufen? Dann schau Dir unser neues Videointerview an!

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